Deutlicher Aufholbedarf bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

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Landesregierung muss eine flächendeckende Umsetzung der Istanbul Konvention mit mehr Nachdruck unterstützen

Zum heutigen Debattenthema „Umsetzungsstand der Istanbul-Konvention in Baden-Württemberg“ sagt die frauenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Alena Trauschel:

„Heute in einer Woche wird die Istanbul-Konvention in Deutschland vollständig in Kraft treten. Die Bundesregierung setzt damit ein wichtiges Zeichen, dass der Staat im Jahr 2023 uneingeschränkt an der Seite der Opfer von Gewalt steht.

Bei der Umsetzung hinkt Deutschland im europäischen Vergleich leider weit hinterher. Verpflichtende Maßnahmen wie ein Nationaler Aktionsplan und eine bundesweite Koordinierungsstelle fehlen bislang, was zu lückenhaften Statistiken führt und damit eine wirkungsvolle Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen erschwert.

Ich erwarte von der Landesregierung, dass sie verlässliche und sichere Finanzierungsgrundlagen für Frauen- und Kinderschutzräume schafft, um Betroffene in Notsituationen besser zu schützen. Gerade im ländlichen Raum haben wir in Baden-Württemberg massiven Aufholbedarf. Dazu zählt auch die wichtige beratende, psychosoziale und nachsorgende Arbeit, die Frauen- und Kinderschutzhäuser leisten. Insbesondere Opfer von häuslicher Gewalt müssen schnelle und unbürokratische Hilfe erhalten können.“